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25.09.2019

BGH: Dash-Cams - Beweismittel aber auch bußgeldsanktioniert

Anlasslose Aufzeichnungen durch Dash-Cams sind weiterhin datenschutzrechtlich unzulässig. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Solche Aufnahmen können jedoch zivilrechtlich vor Gericht im Einzelfall als Beweismittel dienen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018, Az. VI ZR 233/1.



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